Warum nur Anwälte das können, was Anwälte können:
Höchste Qualität in der Rechtsberatung gewährleistet nur ein kompetenter Rechtsanwalt - und das ausschließlich im Dienste des Mandanten. Ein Rechtsanwalt bietet als einziger qualifizierte Rechtsdienstleistungen, nach dem Motto "Ihr gutes Recht". Daher bedient sich AdvoFreePHON ausschließlich kompetenter, qualifizierter Rechtsanwälte.
Rechtsberatung ist Anwaltsache. Sie bekommen nur Auskünfte von Fachanwälten oder Anwälten, die sich auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert haben.
Der teilnehmende Anwalt wird auf die Qualität der Dienstleistungsbereitschaft und Telefongespräche geschult und weitergebildet. Seminarteilnahmen sind fester Bestandteil und vorgeschrieben.
Der beratende Anwalt haftet uneingeschränkt für seine Auskünfte. Jeder beratende Anwalt qualifiziert sich über seine Zulassung bei der jeweiligen örtlichen Rechtsanwaltskammer und Fachanwaltschaften. Unser Kontrollinstrument erlaubt es uns, jederzeit nachvollziehen zu können, wann welcher Rechtsanwalt wie lange beratend tätig war. Sollten Sie also beispielsweise den Namen des jeweiligen Anwaltes vergessen haben oder möchten gerne einen Rückruf erhalten, können wir Ihnen diesbezüglich gerne Auskunft erteilen.
Das sagen unsere Partneranwälte:
"Die AdvoFreePHON – Telefonische Rechtsberatung wird vorwiegend von Rechtssuchenden in Anspruch genommen, die kurzfristig und spontan ihre Rechtsprobleme mit einem Rechtsanwalt erörtern wollen. In einigen Fällen wünscht der Ratsuchende lediglich eine allgemeine Rechtsauskunft.
Wünscht der Ratsuchende hingegen eine konkrete Erörterung der Sach- und Rechtslage, weist der Rechtsanwalt in dem betreffenden Rechtsgebiet (beispielsweise Arbeits- oder Mietrecht) bereits zu diesem Zeitpunkt auf entsprechende Fristen, Zustellungen, u. a. hin. Der beratende Rechtsanwalt erteilt dem Ratsuchenden die gewünschte Rechtsberatung aufgrund der ihm mitgeteilten Informationen.
Im Verlauf eines solchen Gespräches stellt sich aber häufig heraus, dass die Problemstellung mit den telefonisch übermittelten Informationen nicht abschließend beurteilt werden kann. Ein persönliches Gespräch zwischen dem Ratsuchendem und dem Rechtsanwalt ist in diesen Fällen immer erforderlich, da eine qualifizierte Beratung erst bei Vorliegen aller Informationen möglich ist."
(Auszug, Christoph Dapprich, Rechtsanwalt, Dornburg)
"Der Rechtsanwalt haftet auch bei telefonischer Beratung für mögliche Beratungsfehler. Auch bei der telefonischen Rechtsberatung liegt ein anwaltliches Vertragsverhältnis wie bei einer persönlichen Beratung in der Kanzlei vor. Berücksichtigt werden muss bei einer möglichen Haftungsfrage allerdings, dass die Telefonberatung dem Rechtsanwalt nur eingeschränkte Erkenntnismöglichkeiten gibt. Er kann regelmäßig keine Dokumente einsehen und überprüfen, sodass sich die telefonische Beratung regelmäßig auf klare und überschaubare Rechtsfragen beschränkten muss.
Der Rechtsanwalt muss nicht nur bei der Telefonberatung seinen Namen und die Kanzleiadresse angeben. Er muss auch ggf. darauf hinweisen, dass sein Rechtsrat nicht umfassend sein kann, wenn ihm wichtige Erkenntnismöglichkeiten wie beispielsweise Verträge oder sonstige Dokumente fehlen.
Aus Sicht des Ratsuchenden ist allerdings zu bedenken, dass dieser dem Anwalt ggf. eine falsche Beratung nachweisen muss, was regelmäßig schwierig sein dürfte, da ein Mitschneiden des Gesprächs oder ein Mithören durch Dritte nur in Ausnahmefällen vorkommt. Abgesehen davon, dass diese Tatsache dem Gesprächspartner, also dem Rechtsanwalt, zuvor mitgeteilt und von diesem gebilligt werden muss."
(Auszug, Paschen Rechtsanwälte, Frankfurt)
"Der Rechtsanwalt, der am Telefon berät, haftet für falsche Auskünfte genau so wie bei einer persönlichen Beratung in seiner Kanzlei. Bei Fehlern muss ein Anwalt etwaige Schäden ersetzen, unabhängig davon, ob er telefonisch oder persönlich beraten hat. Rechtsanwälte sind von Gesetzes wegen gegen Schäden, die durch eine Falschberatung entstehen versichert.
Bei einer telefonischen Rechtsberatung wird ein Fernabsatzvertrag zwischen dem Anrufer und dem Rechtsanwalt geschlossen. Deshalb sollten Rechtsanwälte, die telefonisch beraten, bei Gesprächsbeginn über ihre Identität, ihre Anschrift und die Kosten informieren. In der Regel informiert eine Automatenstimme vorab über die Kosten des Gesprächs. Sollten nicht alle gewünschten Informationen genannt werden, sollte der Anrufer nachfragen, denn er muss im Falle einer Falschberatung den Fehler nachweisen. Neben der Bekanntgabe des Namens und der Anschrift des Rechtsanwalts ist es ratsam mit Zustimmung des Rechtsanwalts jemanden das Gespräch mithören zu lassen und Notizen zu machen.
Es muss jedem Anrufer bewusst sein, dass ein Rechtsanwalt nicht alles wissen kann und wissen muss und dass er deshalb im Zweifel nachlesen muss. Hier empfiehlt es sich dem Ratsuchenden eine entsprechende Mitteilung zu geben und ihn später zurückzurufen. Es muss auch jedem Anrufer bewusst sein, dass sich viele Rechtsfragen nicht absolut eindeutig beantworten lassen. Bei gleichem Sachverhalt können verschiedene Gerichte auch unterschiedlich urteilen.
Auch sind viele Rechtsprobleme in der juristischen Fachliteratur umstritten. Ein Rechtsanwalt sollte deshalb eine rechtliche Einschätzung geben und mitteilen, wie nach seiner eine persönlicher Beurteilung weiter vorgegangen werden sollte. Häufig auftretende „Rechtsfragen des Alltags“ lassen sich in der Regel auch am Telefon befriedigend beantworten."
(Auszug, Geibel Rechstanwälte, Köln)